Energieberatung ist heute wichtiger denn je – ein dynamisches, politisch geprägtes Feld, das
stetig wächst. Umso wichtiger ist es, den Überblick zu behalten und über aktuelle Entwicklungen
auf dem Laufenden zu sein. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Entwicklungen stetig
zu verfolgen und Ihnen die professionelle Unterstützung im Rahmen der aktuellen Anforderungen
rund um die energetische Ertüchtigung Ihres Gebäudes bieten zu können.
Energieberatungen gehen außerdem häufig mit der Möglichkeit von Fördermittelzuschüssen
einher. Da dieser Prozess teilweise etwas komplexer ist, ist es mir ein Anliegen, Sie umfassend
zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen.
Eine energetische Kurzberatung mit Vor-Ort-Termin und kurzem Bericht
richtet sich an Eigentümer*innen, die eine erste energetische
Bestandsaufnahme und Einschätzung zu ihrem Wohngebäude benötigen.
Bei dem Vor-Ort-Termin werden alle energetisch relevanten Teile des Gebäudes besichtigt. Im Normalfall findet die Besichtigung vom Keller bis zum Dachgeschoss statt. Im Wohnbereich müssen nicht alle Räume besichtigt werden. Im Nachgang wird ein kurzer Beratungsbericht (ca. 2–4 Seiten) erstellt, welcher die Erkenntnisse des Vor-Ort-Termins zusammenfasst und erste Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen bzgl. energetischer Sanierung gibt.
Der Kurzbericht inkl. Vor-Ort-Termin kostet 400,00 € brutto.
Möchten Sie eine detailliertere Beratung mit Konzeptentwicklung oder Kostenschätzung, können weitere Leistungen individuell vereinbart werden. Alternativ könnte der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) die richtige Leistung für Sie sein.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Konzept für die energetische Schritt-für-Schritt-Sanierung Ihres Gebäudes. Er zeigt Ihnen in einer klar strukturierten, verständlichen Übersicht, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, um Energie zu sparen, den Wohnkomfort zu verbessern und langfristig Kosten zu senken. Die Erstellung eines iSFP wird durch die BAFA gefördert.
Ein iSFP bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile:
Sie erhalten individuelle Empfehlungen, die exakt auf den Zustand Ihres Gebäudes und Ihre Ziele abgestimmt sind. Durch die gezielte Planung vermeiden Sie unnötige Sanierungskosten und sichern sich zusätzliche Fördermittel, denn für bestimmte Maßnahmen gibt es mit einem iSFP 5 % mehr Förderung.
Im Unterschied zur Kurzberatung ist bei einem Sanierungsfahrplan eine gewisse Form vom Gesetzgeber vorgegeben, denn nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird die Erstellung des Sanierungsfahrplans finanziell gefördert und damit zusätzlich nochmal 5% an Förderung auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle genehmigt. Eine Kurzberatung läuft ähnlich ab, der Prozess eines iSFP ist jedoch wesentlich umfangreicher, wird detailliert berechnet und abschließend erläutert.
Ablauf des individuellen Sanierungsfahrplans:
1
2
Diese Leistung wird durch das BAFA bezuschusst. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss der/die Eigentümer*in vor Beginn einen Antrag im Online-Portal der BAFA stellen. Dabei unterstütze ich Sie und übermittele Ihnen die erforderlichen Informationen. Normalerweise erhalten die Antragstellenden spätestens 4 Wochen nach Antragstellung einen positiven Bescheid.
In der Zwischenzeit würde ich Sie bitten mir schon mal die notwendigen Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibungen, Informationen zu bereits getätigten Sanierungen und zur Heizungsanlage) digital zukommen zu lassen.
3
Bei dem Vor-Ort-Termin klären wir zunächst Ihre Wünsche, Ziele und Prioritäten. Dabei besprechen wir, welche Sanierungsmaßnahmen und -reihenfolge für Sie in Frage kommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Der Ist-Zustand Ihres Gebäudes und wichtige Aspekte wie Dämmungen, Fenster, Heizung etc. werden aufgenommen.
4
Nach der Datenaufnahme wird das Gebäude am Computer modelliert und die aktuellen Werte für die Bauteile und Heizungsanlage hinterlegt. Weiter wird Schritt-für-Schritt für jedes Bauteil ein Vorschlag zur energetischen Verbesserung gemacht, um zukünftig optimal aufgestellt zu sein. Dabei werden immer die Werte des GEG eingehalten. Für die einzelnen Schritte werden Berechnungen der Energieeinsparung und CO₂-Reduktion dargestellt, sowie eine Übersicht zum Investitionsvolumen und möglichen Förderungen aufgezeigt.
5
Nach Erstellung des iSFP vereinbaren wir einen gemeinsamen Erläuterungstermin, in dem wir uns die energetische Bilanz des Gebäudes anschauen und besprechen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Ebenso besprechen wir den Ablauf von möglichen Sanierungsmaßnahmen und mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn ich die Umsetzung für Sie als Energieberaterin begleiten soll.
Wichtig zu wissen: Umgesetzt werden muss vom Sanierungsfahrplan nichts. Man geht damit also keinerlei Verpflichtung ein, bekommt aber ein vollumfängliches energetisches Gesamtbild seiner Immobilie. Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und bringt aktuell zusätzliche 5% Investitionskostenzuschuss auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Einfamilien- und Zweifamilienhaus
1.600,00 € brutto - 650 € brutto BAFA-Zuschuss
= 950,00 € brutto Eigenanteil
Mehrfamilienhaus
2.100,00 € brutto - 850 € brutto BAFA-Zuschuss
= 1.250,00 € brutto Eigenanteil
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert und auf Grundlage der DIN V 18599 erstellt wird. Er wird in Deutschland in bestimmten Situationen benötigt und gibt an, wie viel Energie das Gebäude verbraucht oder benötigt. Beim Neubau ist ein Energieausweis verpflichtend, um die Einhaltung der energetischen Standards nachzuweisen. Auch bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie müssen Eigentümer*innen den Interessent*innen einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises:
1. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und wird aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen Verbrauchsdaten berechnet. Die Variante ist günstiger, aber weniger genau, da er vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Die Berechnung des Verbrauchsausweises findet auf Grundlage der übermittelten Unterlagen statt.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis?
Welche Unterlagen sind für einen Verbrauchsausweis nötig?
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kostet der
Verbrauchsausweis 150,00 € brutto.
2. Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist unabhängig vom individuellen Verbrauch. Durch die aufwändige Modellierung des Gebäudes ist der Ausweis teurer, jedoch auch aussagekräftiger. Die Berechnung des Bedarfsausweis wird nach Datenaufnahme bei einem Vor-Ort-Termin und Übermittlung der notwendigen Unterlagen durchgeführt.
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis?
Welche Unterlagen sind für einen Bedarfsausweis nötig?
Alle weiteren Daten werden bei dem Vor-Ort-Termin aufgenommen.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kostet der Bedarfsausweis 500,00 € brutto.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Gebäude energetisch zu sanieren und dabei von den attraktiven Förderprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren möchten, ist die Einbindung einer zertifizierten Energieberater*in oder eines zertifizierten Energieberaters erforderlich.
Die Förderprozessbegleitung bei BAFA-Maßnahmen ist notwendig, weil viele Förderprogramme eine fachgerechte Prüfung, Umsetzung und Bestätigung der Maßnahmen erfordern. Die BAFA möchte sicherstellen, dass die Fördergelder tatsächlich für effiziente und sinnvolle energetische Sanierungen genutzt werden. Gerne unterstütze ich Sie in Förderprozessbegleitung von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Die aktuellen BAFA-Fördersätze liegen für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen, Fenster, Türen) und bei Heizungsoptimierungen bei 15%. Wenn Sie bereits einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) vorliegen haben, erhalten Sie durch einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5% insgesamt 20%. Wenn Sie keine iSFP vorliegen haben und nicht unter Zeitdruck sind, sollten Sie prüfen, ob sich die Erstellung eines iSFP lohnt.
Die Förderung für nachhaltige Heizungsanlagen liegen bei mindestens
30%. Die aktuellen Fördersätze sind der Förderübersicht des BAFAs
zu entnehmen.
Ablauf der Förderprozessbegleitung für Einzelmaßnahmen:
1. Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon
2. Beauftragung der Energieberater*in
3. Einholung von Angeboten durch die Eigentümer*innen
4. Übersendung der Angebote an die Energieberater*in zur Überprüfung
5. Einholung des Lieferungs- und Leistungsvertrages
bei der gewählten Firma durch die Eigentümer*innen
6. Nach Bewilligung durch das BAFA: Auftragserteilung
durch die Firma und Baubegleitung durch die Energieberater*in
7. Erstellung des Technischen Prüfberichtes (TPB) durch die Energieberater*in
8. Antragsstellung mit TPB durch die Eigentümer*innen online beim BAFA
9. Umsetzung der Maßnahme
10. Übersendung der Schlussrechnung an die Energieberater*in
11. Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) durch die Energieberater*in
12. Einreichung Verwendungsnachweis und TPN
durch die Eigentümer*innen online beim BAFA
13. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
Der detaillierte Ablauf ist dem Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung auf der Seite des BAFA zu entnehmen
Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Umfang und der Maßnahme.
Die Förderprozessbegleitung wird mit 50% durch das BAFA gefördert.
Energieberatung ist heute wichtiger denn je – ein dynamisches, politisch geprägtes Feld, das stetig wächst. Umso wichtiger ist es, den Überblick zu behalten und über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Entwicklungen stetig zu verfolgen und Ihnen die professionelle Unterstützung im Rahmen der aktuellen Anforderungen rund um die energetische Ertüchtigung Ihres Gebäudes bieten zu können.
Energieberatungen gehen außerdem häufig mit der Möglichkeit von Fördermittelzuschüssen einher. Da dieser Prozess teilweise etwas komplexer ist, ist es mir ein Anliegen, Sie umfassend zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen.
Eine energetische Kurzberatung mit Vor-Ort-Termin und kurzem Bericht richtet sich an Eigentümer*innen, die eine erste energetische Bestandsaufnahme und Einschätzung zu ihrem Wohngebäude benötigen.
Bei dem Vor-Ort-Termin werden alle energetisch relevanten Teile des Gebäudes besichtigt. Im Normalfall findet die Besichtigung vom Keller bis zum Dachgeschoss statt. Im Wohnbereich müssen nicht alle Räume besichtigt werden. Im Nachgang wird ein kurzer Beratungsbericht (ca. 2–4 Seiten) erstellt, welcher die Erkenntnisse des Vor-Ort-Termins zusammenfasst und erste Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen bzgl. energetischer Sanierung gibt.
Der Kurzbericht inkl. Vor-Ort-Termin kostet 400,00 € brutto.
Möchten Sie eine detailliertere Beratung mit Konzeptentwicklung oder Kostenschätzung, können weitere Leistungen individuell vereinbart werden. Alternativ könnte der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) die richtige Leistung für Sie sein.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Konzept für die energetische Schritt-für-Schritt-Sanierung Ihres Gebäudes. Er zeigt Ihnen in einer klar strukturierten, verständlichen Übersicht, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, um Energie zu sparen, den Wohnkomfort zu verbessern und langfristig Kosten zu senken. Die Erstellung eines iSFP wird durch die BAFA gefördert.
Ein iSFP bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile:
Sie erhalten individuelle Empfehlungen, die exakt auf den Zustand Ihres Gebäudes und Ihre Ziele abgestimmt sind. Durch die gezielte Planung vermeiden Sie unnötige Sanierungskosten und sichern sich zusätzliche Fördermittel, denn für bestimmte Maßnahmen gibt es mit einem iSFP 5 % mehr Förderung.
Im Unterschied zur Kurzberatung ist bei einem Sanierungsfahrplan eine gewisse Form vom Gesetzgeber vorgegeben, denn nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird die Erstellung des Sanierungsfahrplans finanziell gefördert und damit zusätzlich nochmal 5% an Förderung auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle genehmigt. Eine Kurzberatung läuft ähnlich ab, der Prozess eines iSFP ist jedoch wesentlich umfangreicher, wird detailliert berechnet und abschließend erläutert.
Ablauf des individuellen Sanierungsfahrplans:
1
2
Diese Leistung wird durch das BAFA bezuschusst. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss der/die Eigentümer*in vor Beginn einen Antrag im Online-Portal der BAFA stellen. Dabei unterstütze ich Sie und übermittele Ihnen die erforderlichen Informationen. Normalerweise erhalten die Antragstellenden spätestens 4 Wochen nach Antragstellung einen positiven Bescheid.
In der Zwischenzeit würde ich Sie bitten mir schon mal die notwendigen Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibungen, Informationen zu bereits getätigten Sanierungen und zur Heizungsanlage) digital zukommen zu lassen.
3
Bei dem Vor-Ort-Termin klären wir zunächst Ihre Wünsche, Ziele und Prioritäten. Dabei besprechen wir, welche Sanierungsmaßnahmen und -reihenfolge für Sie in Frage kommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Der Ist-Zustand Ihres Gebäudes und wichtige Aspekte wie Dämmungen, Fenster, Heizung etc. werden aufgenommen.
4
Nach der Datenaufnahme wird das Gebäude am Computer modelliert und die aktuellen Werte für die Bauteile und Heizungsanlage hinterlegt. Weiter wird Schritt-für-Schritt für jedes Bauteil ein Vorschlag zur energetischen Verbesserung gemacht, um zukünftig optimal aufgestellt zu sein. Dabei werden immer die Werte des GEG eingehalten. Für die einzelnen Schritte werden Berechnungen der Energieeinsparung und CO₂-Reduktion dargestellt, sowie eine Übersicht zum Investitionsvolumen und möglichen Förderungen aufgezeigt.
5
Nach Erstellung des iSFP vereinbaren wir einen gemeinsamen Erläuterungstermin, in dem wir uns die energetische Bilanz des Gebäudes anschauen und besprechen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Ebenso besprechen wir den Ablauf von möglichen Sanierungsmaßnahmen und mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn ich die Umsetzung für Sie als Energieberaterin begleiten soll.
Wichtig zu wissen: Umgesetzt werden muss vom Sanierungsfahrplan nichts. Man geht damit also keinerlei Verpflichtung ein, bekommt aber ein vollumfängliches energetisches Gesamtbild seiner Immobilie. Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und bringt aktuell zusätzliche 5% Investitionskostenzuschuss auf Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Einfamilien- und Zweifamilienhaus
1.600,00 € brutto - 650 € brutto BAFA-Zuschuss
= 950,00 € brutto Eigenanteil
Mehrfamilienhaus
2.100,00 € brutto - 850 € brutto BAFA-Zuschuss
= 1.250,00 € brutto Eigenanteil
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert und auf Grundlage der DIN V 18599 erstellt wird. Er wird in Deutschland in bestimmten Situationen benötigt und gibt an, wie viel Energie das Gebäude verbraucht oder benötigt. Beim Neubau ist ein Energieausweis verpflichtend, um die Einhaltung der energetischen Standards nachzuweisen. Auch bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie müssen Eigentümer*innen den Interessent*innen einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises:
1. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und wird aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen Verbrauchsdaten berechnet. Die Variante ist günstiger, aber weniger genau, da er vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Die Berechnung des Verbrauchsausweises findet auf Grundlage der übermittelten Unterlagen statt.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis?
Welche Unterlagen sind für einen Verbrauchsausweis nötig?
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kostet der
Verbrauchsausweis 150,00 € brutto.
2. Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist unabhängig vom individuellen Verbrauch. Durch die aufwändige Modellierung des Gebäudes ist der Ausweis teurer, jedoch auch aussagekräftiger. Die Berechnung des Bedarfsausweis wird nach Datenaufnahme bei einem Vor-Ort-Termin und Übermittlung der notwendigen Unterlagen durchgeführt.
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis?
Welche Unterlagen sind für einen Bedarfsausweis nötig?
Alle weiteren Daten werden bei dem
Vor-Ort-Termin aufgenommen.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kostet der Bedarfsausweis 500,00 € brutto.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Gebäude energetisch zu sanieren und dabei von den attraktiven Förderprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren möchten, ist die Einbindung einer zertifizierten Energieberater*in oder eines zertifizierten Energieberaters erforderlich.
Die Förderprozessbegleitung bei BAFA-Maßnahmen ist notwendig, weil viele Förderprogramme eine fachgerechte Prüfung, Umsetzung und Bestätigung der Maßnahmen erfordern. Die BAFA möchte sicherstellen, dass die Fördergelder tatsächlich für effiziente und sinnvolle energetische Sanierungen genutzt werden. Gerne unterstütze ich Sie in Förderprozessbegleitung von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Die aktuellen BAFA-Fördersätze liegen für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen, Fenster, Türen) und bei Heizungsoptimierungen bei 15%. Wenn Sie bereits einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) vorliegen haben, erhalten Sie durch einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5% insgesamt 20%. Wenn Sie keine iSFP vorliegen haben und nicht unter Zeitdruck sind, sollten Sie prüfen, ob sich die Erstellung eines iSFP lohnt.
Die Förderung für nachhaltige Heizungsanlagen liegen bei mindestens 30%. Die aktuellen Fördersätze sind der Förderübersicht des BAFAs zu entnehmen.
Ablauf der Förderprozessbegleitung
für Einzelmaßnahmen:
1.
Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon
2.
Beauftragung der Energieberater*in
3.
Einholung von Angeboten durch die Eigentümer*innen
4.
Übersendung der Angebote an die Energieberater*in zur Überprüfung
5.
Einholung des Lieferungs- und Leistungsvertrages bei der gewählten Firma durch die Eigentümer*innen
6.
Nach Bewilligung durch das BAFA: Auftragserteilung durch die Firma und Baubegleitung durch die Energieberater*in
7.
Erstellung des Technischen Prüfberichtes (TPB) durch die Energieberater*in
8.
Antragsstellung mit TPB durch die Eigentümer*innen online beim BAFA
9.
Umsetzung der Maßnahme
10.
Übersendung der Schlussrechnung an die Energieberater*in
11.
Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) durch die Energieberater*in
12.
Einreichung Verwendungsnachweis und TPN
durch die Eigentümer*innen online beim BAFA
13.
Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
Der detaillierte Ablauf ist dem Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung auf der Seite des BAFA zu entnehmen
Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Umfang und der Maßnahme. Die Förderprozessbegleitung wird mit 50% durch das BAFA gefördert.